E h r u n g s o r d n u n g

(Anhang zur Satzung)

 

1. Allgemeines

Die Ehrungsordnung wird vom Turnrat erlassen.


2. Ehrungen

Der Turnerbund „Jahn“ e. V. Wiesau kann in Anerkennung besonderer Verdienste
um den Sport

  •    den Ehrenvorsitzenden ernennen
  •    die Ehrenmitgliedschaft
  •    das Ehrenwappen des Vereins
  •    die Ehrennadeln in Gold und Silber
  •    die Verdienstmedaillen in Gold und Silber

verleihen.

Diese Ehrungen können an alle ehrenamtliche oder hauptamtliche Vereins-Mitglieder verliehen werden.


3. Ehrenvorsitzenden

Zum Ehrenvorsitzenden kann jeweils nur ein aus der Funktion scheidender 1. Vorsitzender des Turnerbundes „Jahn“ e. V. Wiesau nach mehrjähriger Tätigkeit auf Lebenszeit ernannt werden.

Die Ernennung erfolgt durch die Vorstandschaft auf Vorschlag des Turnrates.


4. Ehrenmitgliedschaft

Die Ehrenmitgliedschaft wird an Vereinsmitarbeiter verliehen, die sich um den Turnerbund „Jahn“ e. V. Wiesau mit hohen Verdiensten ausgezeichnet haben. Sie wird auf Vorschlag des Turnrats durch die Vorstandschaft verliehen und setzt voraus, daß in der Regel alle nachgenannten Ehrungen (Ziffer 5 und 6) bereits verliehen wurden.

Die Zahl der lebenden Ehrenmitglieder wird auf zehn beschränkt.


5. Ehrenwappen

Das Ehrenwappen wird an Vereinsmitglieder verliehen, die sich durch langjährige aktive Mitarbeit überdurchschnittliche Verdienste für den Turnerbund „Jahn“ e. V. Wiesau erworben haben. Das Ehrenwappen kann jährlich nicht mehr als zweimal verliehen werden.

Es wird auf Vorschlag des Turnrates durch die Vorstandschaft verliehen.


6. Vereins-Ehrennadeln in Gold und Silber

Durch die Verleihung der Ehrennadeln können Vereinsmitglieder geehrt werden, die sich durch langjährige und verdienstvolle Tätigkeit im Turnerbund „Jahn“ e. V. Wiesau ausgezeichnet haben.

Die Vereins-Ehrennadel wird in Gold und Silber verliehen.

Die Verleihung setzt voraus:

  1. für die silberne Ehrennadel in der Regel eine mindestens fünfzehnjährige Mitgliedschaft.
  2. für die goldene Ehrennadel in der Regel eine mindestens fünfundzwanzigjährige Mitgliedschaft. Seit der Verleihung der silbernen Ehrennadel müssen mindestens zehn Jahre vergangen sein.

Bei besonderen Verdiensten um den Turnerbund „Jahn“ e. V. Wiesau können diese Wartezeiten verkürzt werden.

Die über 50-jährige Mitgliedschaft ist durch eine besondere Ehrung auszuzeichnen.

Über diese Ehrungen entscheidet die Vorstandschaft.

Diese Ehrennadeln können von der Vorstandschaft auch an besonders erfolgreiche Sportler und Trainer verliehen werden.


7. Verdienstmedaillen in Gold und Silber

Die Verdienstmedaillen verleiht der Turnrat an Förderer oder Sponsoren des Turnerbund „Jahn“ e. V. Wiesau. Sie werden in Gold oder Silber verliehen. Für Die Vergabe dieser Auszeichnung ist eine Mitgliedschaft nicht erforderlich.

Die Verleihung setzt voraus:

  1. für die silberne Verdienstmedaille eine einmalige finanzielle Zuwendung in bedeutender Höhe.
  2. für die goldene Verdienstmedaille eine mehrmalige finanzielle Zuwendung in bedeutender Höhe.

Die Verleihung beschließt der Turnrat.


8. Ehrungen durch andere Institutionen

Anträge auf Verleihungen von Ehrungen durch andere Institutionen (BLSV oder Sportfachverbände) werden nach den jeweiligen Verleihungsbedingungen in Verbindung mit den Spartenleitern gestellt.

Die Ehrungen sind in der Jahreshauptversammlung durchzuführen und den Mitgliedern bekanntzugeben. Die Medien sind in geeigneter Art und Weise zu unterrichten.


9. Verleihungsurkunden

Die Ernennung zum Ehrenvorsitzenden,

die Verleihung    der Ehrenmitgliedschaft
                        des Ehrenwappens
                        der goldenen/silbernen Ehrennadel
                        der Verdienstmedaille in Gold/Silber

sind durch eine Verleihungsurkunde zu bestätigen.


10. Aberkennung

Die Ehrungen nach Nr. 3 bis 7 können aberkannt werden, wenn der Träger rechtswirksam aus dem Turnerbund „Jahn“ e. V. Wiesau ausgeschlossen wurde.


11. Gültigkeit

Der Turnrat hat am 22.05.1994 diese Ehrenordnung beschlossen. Sie tritt am
01.01.1995 in Kraft.

Der Turnrat hat am 26.10.2006 die Änderungen zur Ehrenordnung beschlossen.
Sie tritt am 01.01.2007 in Kraft.

für den Turnrat

Gerhard Priemer
1. Vorsitzender

 

 

Hier finden Sie unsere Ehrenordnung zum download